Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

focusnet Cloud Services

Version: 3.1
Stand: Februar 2026
Gültig ab: 01.02.2026


Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der focusnet GmbH (nachfolgend "focusnet" oder "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber") für die Nutzung sämtlicher focusnet Cloud Services (nachfolgend "FCS").

Die focusnet Cloud Services umfassen insbesondere:
- FCS IaaS (Infrastructure as a Service) – Virtuelle Infrastruktur
- FCS K8s (Managed Kubernetes) – Managed Container-Orchestrierung
- FCS S3 (Object Storage) – S3-kompatibler Objektspeicher
- FCS BaaS (Backup as a Service) – Managed Backup-Lösungen
- FCS DRaaS (Disaster Recovery as a Service) – Georedundante Replikation (nur für FCS IaaS)
- FCS M365BaaS (Microsoft 365 Backup as a Service) – Microsoft 365 Datensicherung
- FCS Managed Security – Managed Security Services
- FCS Dedicated – Dedizierte Infrastruktur

Diese AGB gelten für alle vorgenannten und zukünftig von focusnet angebotenen Cloud-Service-Produkte, soweit nicht in produktspezifischen Leistungsscheinen abweichende Regelungen getroffen werden.


1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen focusnet und dem Kunden über die Bereitstellung von focusnet Cloud Services, unabhängig vom jeweiligen Produkttyp.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, focusnet stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch focusnet maßgebend.

(5) Produktspezifische Leistungsscheine (Produktscheine) konkretisieren diese AGB für das jeweilige Produkt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem Leistungsschein hat der Leistungsschein Vorrang.

1.2 Vertragsgegenstand

(1) focusnet erbringt für den Kunden Cloud Services gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsschein.

(2) Die Leistungen werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.

(3) Der Kunde erhält einen nicht-exklusiven, nicht übertragbaren Zugang zu den gebuchten Services für die Vertragslaufzeit.

(4) Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (General Price List), die auf Anfrage bereitgestellt wird oder dem Leistungsschein beigefügt ist.

(5) focusnet erbringt die Services unter Einsatz von branchenüblicher Software, einschließlich Open-Source- und proprietärer Komponenten. Der Einsatz von Open-Source-Komponenten erfolgt unter den jeweils gültigen Open-Source-Lizenzbedingungen. focusnet übernimmt keine Haftung für Fehler in Open-Source-Software, soweit diese nicht durch focusnet verursacht wurden.

1.3 Zielgruppe

(1) Die focusnet Cloud Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).

(2) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Services ausgeschlossen.


2. Vertragsschluss und Registrierung

2.1 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Services auf der Website von focusnet und in sonstigen Marketingmaterialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch die Bestellung über das Self-Service-Portal, die Web-Console oder eine schriftliche Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch:
- Bestätigung der Bestellung per E-Mail, oder
- Aktivierung des gebuchten Services, oder
- Bereitstellung der Zugangsdaten, oder
- Unterzeichnung eines individuellen Rahmenvertrages (XaaS-Vertrag), oder
- Abschluss der Bestellung über die Website (Self-Service-Bestellung) mit automatischer Provisionierung des Services

(4) Bei Self-Service-Bestellungen über die Website kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und Provisionierung des Services zustande. Ein gesonderter Rahmenvertrag ist hierfür nicht erforderlich. Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die zugehörigen Anlagen.

(5) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind – soweit vorhanden – der Rahmenvertrag, der jeweilige Leistungsschein (Produktschein), diese AGB sowie die Anlagen (AVV, TOM, Software-Lizenzierung) – in dieser Rangfolge. Bei Self-Service-Bestellungen ohne Rahmenvertrag gelten diese AGB unmittelbar.

2.2 Registrierung und Kundenkonto

(1) Die Nutzung der Services erfordert die Erstellung eines Kundenkontos mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten stets aktuell zu halten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (einschließlich Passwörter, API-Keys, Access Keys, Secret Keys, SSH-Schlüssel und Zertifikate) geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

(3) Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die über sein Kundenkonto ausgeführt werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

(4) Bei Verdacht auf Kompromittierung von Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern und focusnet unter zu informieren.

(5) focusnet ist berechtigt, den Zugang temporär zu sperren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kundenkontos vorliegen.


3. Leistungsbeschreibung

3.1 Allgemeines

(1) Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Services, deren Funktionsumfang, technische Spezifikationen und Konfigurationsoptionen ergeben sich aus dem jeweils gültigen produktspezifischen Leistungsschein (Produktschein).

(2) Die nachfolgenden Beschreibungen geben einen Überblick über die Produktkategorien. Sie ersetzen nicht die verbindliche Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktscheins.

3.2 FCS IaaS (Infrastructure as a Service)

focusnet stellt dem Kunden virtuelle Infrastruktur bereit, bestehend aus virtuellen Maschinen, Netzwerken und Storage. Die Verwaltung erfolgt über eine Web-Console. Einzelheiten zu den verfügbaren Konfigurationen, inkludierten Ressourcen und Optionen ergeben sich aus dem Produktschein FCS IaaS.

3.3 FCS K8s (Managed Kubernetes)

focusnet stellt dem Kunden Container-Cluster als dedizierte Cluster oder isolierte Namespaces in einer Multi-Tenant-Umgebung (Shared Cluster) bereit. Bei Shared Clustern übernimmt focusnet das Management der Control Plane, Plattform-Updates und das Monitoring der Infrastruktur. Bei dedizierten Clustern liegt das Management der Control Plane im Verantwortungsbereich des Kunden; focusnet stellt die zugrunde liegende Infrastruktur bereit und unterstützt bei der initialen Einrichtung. Einzelheiten zu den verfügbaren Cluster-Konfigurationen und inkludierten Leistungen ergeben sich aus dem Produktschein FCS K8s.

3.4 FCS S3 (Object Storage)

focusnet stellt dem Kunden S3-kompatiblen Object Storage bereit. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt (TLS). Für die Verschlüsselung der gespeicherten Daten ist grundsätzlich der Kunde selbst verantwortlich (Client-Side Encryption). Auf Anfrage kann focusnet serverseitige Verschlüsselung (Server-Side Encryption, SSE) bereitstellen; Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Produktschein FCS S3 oder dem individuellen Angebot. Einzelheiten zu Speicherklassen, API-Kompatibilität und Verfügbarkeitsgarantien ergeben sich aus dem Produktschein FCS S3.

3.5 FCS BaaS (Backup as a Service)

focusnet stellt dem Kunden Managed Backup-Lösungen mit Self-Service-Verwaltung bereit. Die Verwaltung der Backup-Jobs und Wiederherstellungen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern kein Managed Services Paket gebucht wurde. Einzelheiten ergeben sich aus dem Produktschein FCS BaaS.

3.6 FCS DRaaS (Disaster Recovery as a Service)

focusnet stellt georedundante Disaster-Recovery-Replikation für FCS IaaS Instanzen bereit. FCS DRaaS ist ausschließlich für das Produkt FCS IaaS verfügbar. Der eigentliche DR-Failover liegt in der Verantwortung des Kunden. Einzelheiten zu RPO-Klassen und Verfügbarkeitsgarantien ergeben sich aus dem Produktschein FCS DRaaS.

3.7 FCS M365BaaS (Microsoft 365 Backup as a Service)

focusnet stellt Backup-Lösungen für Microsoft 365 Dienste bereit. Die Verantwortung für die korrekte Konfiguration der zu sichernden Daten liegt beim Kunden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Produktschein FCS M365BaaS.

3.8 FCS Managed Security

focusnet bietet Managed Security Services an. Der Umfang, die eingesetzten Technologien und die Leistungsdetails ergeben sich aus dem Produktschein FCS Managed Security.

3.9 FCS Dedicated (Dedizierte Infrastruktur)

focusnet stellt dem Kunden dedizierte physische Infrastruktur bereit, die in den Rechenzentren von focusnet betrieben wird. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung, den physischen Betrieb und die Netzwerkanbindung der Hardware. Die Plattform-Software (z.B. Hypervisor, Container-Orchestrierung, Storage-Systeme), deren Konfiguration und der Umfang des Managements durch focusnet werden individuell im Produktschein FCS Dedicated vereinbart. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Produktschein oder dem individuellen Angebot.

3.10 Add-On-Services

focusnet bietet optionale Zusatzservices an, die monatlich abgerechnet werden (u.a. erweitertes Monitoring, Logging, Security-Services, Managed Datenbanken, GPU-Erweiterungen, Container Registry, Firewall-Appliances, erweiterte Bandbreite, zusätzliche öffentliche IP-Adressen). Die Details und Preise sind der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot zu entnehmen.

3.11 Verantwortlichkeiten (Shared Responsibility Model)

(1) focusnet und der Kunde teilen sich die Verantwortung für den Betrieb der Services nach dem Shared Responsibility Model. Die folgende Tabelle gilt für FCS Cloud Services (IaaS, K8s Shared, S3, BaaS, DRaaS, M365BaaS, Managed Security):

BereichfocusnetKunde
Physische Infrastruktur (HW, RZ, Netz)JaNein
VirtualisierungsschichtJaNein
Control Plane / Platform ManagementJaNein
Betriebssystem-Patches (Managed)JaNein
Netzwerk-Infrastruktur (intern)JaNein
Plattform-Version-UpdatesJa (koordiniert)Freigabe
Applikationen / WorkloadsNeinJa
Dateninhalt und ComplianceNeinJa
Anwendungs-BackupsOptional (BaaS)Ja
Sicherheit der WorkloadsNeinJa
Zugriffsrechte / IAMBereitstellungKonfiguration

(2) Für FCS K8s Dedizierte Cluster und FCS Dedicated gelten abweichende Verantwortlichkeiten:

BereichfocusnetKunde
Physische Infrastruktur (HW, RZ, Netz)JaNein
Netzwerk-Infrastruktur (intern)JaNein
Virtualisierungsschicht / HypervisorJaNein
Control Plane / Platform ManagementNeinJa
Betriebssystem-PatchesNeinJa
Plattform-Software und -UpdatesNeinJa
Applikationen / WorkloadsNeinJa
Dateninhalt und ComplianceNeinJa
Sicherheit der WorkloadsNeinJa
Zugriffsrechte / IAMNeinJa

Abweichungen von dieser Verantwortlichkeitsverteilung können im jeweiligen Produktschein oder individuellen Angebot vereinbart werden.

(3) Der Kunde ist für den Betrieb und die Sicherheit seiner eigenen Anwendungen, Daten und Konfigurationen selbst verantwortlich.


4. Service Level Agreement (SLA)

4.1 Verfügbarkeit

(1) focusnet garantiert für die gebuchten Services folgende monatliche Verfügbarkeiten:

Netzwerk-Infrastruktur:

KomponenteVerfügbarkeit
Netzwerk-Backbone (Interne Konnektivität)99,9 %
Internet-Uplink (Konnektivität zum Internet)99,9 %
DNS-Services (interne Namensauflösung)99,9 %

Compute & Container Services:

ServiceVerfügbarkeitBemerkung
FCS IaaS – Virtuelle Maschinen (einzelne AZ)99,5 %Ohne DR-Schutz
FCS IaaS – Virtuelle Maschinen (mit DR)99,9 %Mit aktiver DR-Replikation
FCS K8s – Dedizierte Cluster (Control Plane)99,9 %Hochverfügbare Control Plane
FCS K8s – Dedizierte Cluster (Worker Nodes)99,9 %Self-Healing aktiv
FCS K8s – Shared Cluster Namespaces99,9 %Multi-Tenant mit Network Policies
Cluster-Management-Plattform99,5 %Verwaltungszugang

Storage Services:

ServiceVerfügbarkeitBemerkung
FCS S3 Object Storage (API-Endpunkt)99,9 %Lese- und Schreiboperationen
FCS S3 Object Storage (Datenhaltbarkeit)99,999999999 %11 Neunen, statistische Angabe
Block Storage (vStorage für VMs)99,9 %SSD-basiert

Backup & Recovery Services:

ServiceVerfügbarkeitBemerkung
FCS BaaS – Backup-Portal99,5 %Self-Service-Verwaltung
FCS BaaS – Backup-Ausführung99,9 %Geplante Backup-Jobs
FCS BaaS – Restore-Operationen99,5 %Wiederherstellungen
FCS DRaaS – Replikations-Engine (nur IaaS)99,9 %Laufende Replikation
FCS DRaaS – DR-Failover (nur IaaS)99,5 %Failover-Vorgang
FCS M365BaaS – Sicherung99,5 %Microsoft 365 Backup

Management & Portal Services:

ServiceVerfügbarkeitBemerkung
Web-Console99,5 %Verwaltungsportal
Kundenportal / Ticket-System99,5 %Support-Zugang
API-Gateway (Provisioning API)99,9 %Programmatischer Zugang

Hinweis: Die oben genannten Verfügbarkeitswerte gelten als Basiswerte (Baseline). Höhere Verfügbarkeiten können im Rahmen individueller Vereinbarungen (SLA-Upgrade) gegen Aufpreis vereinbart werden.

(2) Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:

Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtminuten − Ausfallminuten) / Gesamtminuten) × 100

(3) Als Ausfallzeit gelten Zeiträume, in denen die wesentlichen Funktionen des gebuchten Services nicht nutzbar sind (d.h. der Service ist für den Kunden nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig).

4.2 Ausnahmen von der Verfügbarkeitsgarantie

Nicht als Ausfallzeit gelten:
- Geplante Wartungsarbeiten (mit mindestens 48 Stunden Vorankündigung)
- Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von focusnet (höhere Gewalt, siehe Ziffer 12)
- Ausfälle, die durch den Kunden oder dessen Endnutzer verursacht wurden
- Ausfälle aufgrund von Drittanbietern, die nicht von focusnet beauftragt wurden
- Notfall-Sicherheitsupdates bei kritischen Schwachstellen (Zero-Day, CVE mit CVSS >= 9.0)
- Überschreitung vereinbarter Request-Limits oder Ressourcenkontingente (Throttling)
- Ausfälle externer Netze außerhalb des focusnet-IP-Bereichs
- Boot-Zeiten bei automatischem Failover auf andere Virtualisierungsknoten
- Geplante Änderungen/Erweiterungen, die der Kunde über das Portal initiiert hat

4.3 Wartungsfenster

(1) Geplante Wartungsarbeiten werden in der Regel außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt (20:00 – 06:00 Uhr MEZ/MESZ), davon kann im Einzelfall abgewichen werden.

(2) Der Kunde wird über geplante Wartungen mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail informiert.

(3) Notfall-Wartungen bei kritischen Sicherheitslücken (insbesondere Zero-Day-Exploits und Schwachstellen mit CVSS >= 9.0) können ohne Vorankündigung durchgeführt werden. Der Kunde wird nachträglich informiert.

4.4 Gutschriften bei SLA-Unterschreitung

Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Kunde eine Gutschrift auf die nächste Rechnung:

Unterschreitung der garantierten VerfügbarkeitGutschrift
Bis zu 0,5 Prozentpunkte unter Garantie (z.B. 99,4 % bei 99,9 %-Garantie)10 % der Monatsgebühr des betroffenen Services
0,5 bis 1,5 Prozentpunkte unter Garantie (z.B. 98,4 % – 99,39 % bei 99,9 %-Garantie)25 % der Monatsgebühr des betroffenen Services
1,5 bis 4,5 Prozentpunkte unter Garantie (z.B. 95,4 % – 98,39 % bei 99,9 %-Garantie)50 % der Monatsgebühr des betroffenen Services
Mehr als 4,5 Prozentpunkte unter Garantie (z.B. unter 95,4 % bei 99,9 %-Garantie)100 % der Monatsgebühr des betroffenen Services

(1) Die Gutschrift ist auf maximal 100 % der monatlichen Gebühren für den betroffenen Service begrenzt.

(2) Der Kunde muss die Gutschrift innerhalb von 30 Tagen nach dem betroffenen Monat schriftlich (E-Mail ausreichend) unter Angabe des Ausfallzeitraums beantragen.

(3) Die Gutschrift stellt die abschließende und ausschließliche Kompensation des Kunden für eine Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit dar. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Minderung oder Rücktritt/Kündigung wegen SLA-Unterschreitung, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach Ziffer 11.2 Abs. (1) (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung, Garantie) gegeben ist.

(4) Gutschriften werden nicht in bar ausgezahlt, sondern ausschließlich mit künftigen Rechnungen verrechnet.


5. Support

5.1 Support-Zeiten und -Kanäle

(1) focusnet bietet Support nach dem gebuchten Support-Plan:

Support-PlanReaktionszeiten (LOW / MED / HIGH / URGENT)
SLA-Basic (inkludiert)24 / 24 / 18 / 12 Std.
SLA-Business24 / 18 / 12 / 4 Std.
SLA-Premium12 / 6 / 3 / 1,5 Std.
SLA-Enterprise12 / 4 / 2 / 0,75 Std.

Die aktuellen Preise der Support-Pläne sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

(2) Prioritätsdefinitionen:
- LOW: Allgemeine Anfragen und Informationsanforderungen
- MEDIUM–HIGH: System beeinträchtigt, Betrieb eingeschränkt
- URGENT: System ausgefallen, Totalausfall

(3) Support-Zeiten:

ZeitfensterStunden
Regular HoursMo–Fr 08:30–17:00 Uhr
After Hours IMo–Fr 08:00–08:30 + 17:00–21:00 Uhr, Sa 09:00–17:00 Uhr
After Hours IIMo–Fr 21:00–08:00 Uhr, Sa 17:00–Mo 08:30 Uhr, Sonn- und Feiertage

(4) Für Leistungen außerhalb der Regular Hours gelten erhöhte Sätze gemäß der aktuellen Preisliste (After Hours I und After Hours II).

(5) Der primäre Support-Kanal ist das Ticket-System über das Kundenportal. Alternativ per E-Mail an .

5.2 Supportumfang

Der Support umfasst:
- Störungsannahme und -bearbeitung
- Unterstützung bei der Nutzung der focusnet Services und Portale
- Beratung zur optimalen Nutzung der gebuchten Ressourcen
- Hilfe bei Zugriffs- und Konfigurationsproblemen

Der Support umfasst nicht:
- Entwicklung, Deployment oder Debugging von Kundenanwendungen
- Support für Drittanbieter-Software (außer explizit im Leistungsumfang)
- Datenwiederherstellung bei kundenverursachter Löschung (außer BaaS gebucht)
- Schulungen (separat buchbar)

5.3 Consulting

(1) Über den regulären Support hinaus bietet focusnet kostenpflichtige Beratungsleistungen (Consulting) an. Die aktuellen Stundensätze für Regular und Senior Consultants sowie die Zuschlagsfaktoren für After Hours sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

(2) Consulting wird in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet.


6. Preise und Zahlung

6.1 Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste (General Price List) oder des individuellen Angebots.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(3) Für nicht gelistete Leistungen kann ein individuelles Angebot unter angefragt werden.

6.2 Abrechnungsmodell

(1) Pauschal abgerechnete Services: Monatliche Abrechnung im Voraus auf Basis der gebuchten Ressourcen.

(2) Verbrauchsabhängige Services: Monatliche Abrechnung nachträglich basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch.

(3) Mischformen: Einzelne Services können pauschale Grundgebühren mit verbrauchsabhängigen Komponenten kombinieren.

(4) Welches Abrechnungsmodell für den jeweiligen Service gilt, ergibt sich aus dem Leistungsschein, dem individuellen Angebot oder der Bestellung.

6.3 Fair Use (Netzwerktraffic / Egress)

(1) focusnet stellt für die folgenden Services ein kostenfreies monatliches Egress-Traffic-Kontingent gemäß Fair-Use-Richtlinie bereit:

ServiceInkludiertes Egress-Kontingent
FCS S3 (Object Storage)5-faches des gebuchten Storage-Volumens pro Monat
FCS IaaS5-faches des gebuchten Storage-Volumens des Virtual Datacenters (VDC) pro Monat
FCS K8s – Dedizierte Cluster2 TB pro Worker Node pro Monat
FCS K8s – Shared Cluster2 TB pro Namespace pro Monat (pauschal)

(2) Das Kontingent bezieht sich auf ausgehenden Datenverkehr (Egress) aus der focusnet-Infrastruktur ins Internet. Interner Traffic zwischen Services innerhalb der focusnet-Infrastruktur ist nicht kontingentiert.

(3) Eine Übertragung nicht verbrauchten Kontingents auf Folgemonate ist nicht möglich (kein Rollover).

(4) focusnet informiert den Kunden per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse, sobald 80 % des monatlichen Kontingents verbraucht sind.

(5) Bei Überschreitung des Kontingents wird der darüber hinaus anfallende Datenverkehr zum jeweils gültigen Preis gemäß Preisliste abgerechnet.

6.4 Zahlungsmethoden

(1) Die Zahlung erfolgt je nach Vertragsart:
- Self-Service-Bestellungen (z.B. Managed K8s über Website): Zahlung per Kreditkarte. Der Kunde hinterlegt eine gültige Kreditkarte bei der Bestellung. Die Abrechnung erfolgt monatlich automatisch per Kreditkartenbelastung.
- Verträge mit Rahmenvertrag: Zahlung per Überweisung auf Rechnung.

(2) Bei Kreditkartenzahlung ist der Kunde verpflichtet, stets eine gültige und ausreichend gedeckte Kreditkarte zu hinterlegen. Bei fehlgeschlagener Belastung wird der Kunde per E-Mail informiert und hat 7 Tage Zeit, die Zahlungsdaten zu aktualisieren.

(3) focusnet nutzt für die Kreditkartenabwicklung zertifizierte Zahlungsdienstleister (PCI-DSS-konform). focusnet speichert keine Kreditkartendaten direkt.

6.5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Rechnungszahlung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug ist focusnet berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen
- Eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben
- Weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen

6.6 Sperrung bei Zahlungsausstand

(1) focusnet ist berechtigt, die betroffenen Services jederzeit zu pausieren (Sperrung), wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist. Dies gilt sowohl bei fehlgeschlagener Kreditkartenbelastung als auch bei nicht bezahlten Rechnungen.

(2) Bei Kreditkartenzahlung: Schlägt die automatische Belastung fehl, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert und am 3. sowie am 6. Tag erneut erinnert. Aktualisiert der Kunde seine Zahlungsdaten nicht innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Benachrichtigung, kann focusnet die Services pausieren.

(3) Bei Rechnungszahlung: focusnet kann die Services nach Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen sperren.

(4) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald alle ausstehenden Beträge (einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Mahnpauschalen) vollständig beglichen sind.

(5) Während der Sperrung bleiben die Daten des Kunden für die Dauer von 30 Tagen gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist ist focusnet berechtigt, die Kundendaten unwiderruflich zu löschen. Der Kunde wird 14 Tage vor der Löschung per E-Mail informiert.

(6) Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht auch während der Sperrung fort.

(7) Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Das Recht zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen bleibt unberührt.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.7 Preisanpassungen

(1) focusnet ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail.

(2) Preisanpassungen sind insbesondere zulässig bei:
- Steigerung der Energie- und Infrastrukturkosten
- Änderung von Lizenzkosten für eingesetzte Software
- Allgemeiner Inflation und Kostensteigerungen
- Regulatorischen Änderungen

Als objektive Referenz kann der Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) herangezogen werden. focusnet ist berechtigt, die Preise entsprechend der Kostenentwicklung anzupassen; eines Überschreitens eines Mindestschwellwerts bedarf es hierfür nicht.

(3) Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung in Textform erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise wirksam.

6.8 Einwendungen gegen Rechnungen

(1) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform bei focusnet geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.

(2) focusnet wird den Kunden auf jeder Rechnung auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolge des Fristablaufs hinweisen.

(3) Die rechtzeitige Einwendung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für den unbestrittenen Teil der Rechnung.

6.9 Bankgebühren bei Auslandszahlungen

Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Kunde sämtliche anfallenden Bankgebühren (einschließlich Gebühren für Währungsumrechnungen und Korrespondenzbanken). Zahlungen sind so zu leisten, dass focusnet den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzüge erhält.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Leistungsschein oder im individuellen Vertrag eine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

(2) Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

7.2 Ordentliche Kündigung

(1) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.

(3) Für FCS S3 (Object Storage) gilt – sofern nicht abweichend vereinbart – eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Für volumenbasierte Abrechnung bleiben bis Vertragsende angefallene nutzungsabhängige Entgelte geschuldet.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an ausreichend).

7.3 Außerordentliche Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund für focusnet liegt insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung mehr als 30 Tage in Verzug ist
- Der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Ziffer 9) verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt
- Der Kunde die Services für rechtswidrige Zwecke nutzt
- Über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird

(3) Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn:
- focusnet die vertraglich geschuldete Leistung trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist wiederholt nicht erbringt
- focusnet die garantierte Verfügbarkeit wesentlich unterschreitet und die Unterschreitung trotz schriftlicher Anzeige und angemessener Nachfrist (mindestens 14 Tage) nicht behoben wird; das Kündigungsrecht besteht nur, wenn die garantierte Verfügbarkeit in drei aufeinanderfolgenden Monaten um jeweils mehr als 1,5 Prozentpunkte unterschritten wird. Gutschriften nach Ziffer 4.4 bleiben unberührt.

7.4 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Nach Vertragsende hat der Kunde eine Übergangsphase von 30 Tagen, um seine Daten zu exportieren. focusnet stellt während dieser Phase den Zugriff auf die Daten sicher. Daten werden in gängigen Formaten bereitgestellt (insbesondere über die jeweilige Service-API).

(2) focusnet informiert den Kunden 14 Tage vor der endgültigen Datenlöschung nochmals per E-Mail.

(3) Nach Ablauf der Übergangsphase werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) focusnet kann dem Kunden gegen gesonderte Vergütung bei der Datenmigration unterstützen.

(5) Auf Wunsch des Kunden wird eine Löschbestätigung ausgestellt.

(6) Im Fall der Insolvenz von focusnet hat der Kunde ein vorrangiges Recht auf Herausgabe seiner Daten. focusnet wird geeignete Vorkehrungen treffen, um die Verfügbarkeit und Herausgabe der Kundendaten auch im Insolvenzfall sicherzustellen.

(7) Soweit der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung Hardware von focusnet erhalten hat (z.B. Netzwerkgeräte, Router, Firewalls), ist diese innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden in ordnungsgemäßem Zustand (normaler Verschleiß ausgenommen) zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene oder beschädigte Hardware kann focusnet Schadensersatz in Höhe des Zeitwerts geltend machen.

7.5 Schadensersatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

(1) Kündigt focusnet den Vertrag außerordentlich aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund (insbesondere Zahlungsverzug, schwerwiegende Vertragsverletzung), hat focusnet Anspruch auf Schadensersatz.

(2) Der Schadensersatz beträgt 75 % der verbleibenden monatlichen Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages (bei Verträgen mit Mindestlaufzeit) bzw. für einen Zeitraum von 3 Monaten (bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit), sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Das Recht von focusnet, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.


8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

8.1 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der gebuchten Services im Rahmen der vereinbarten Nutzung.

(2) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von focusnet gestattet. Hiervon ausgenommen sind Mitarbeiter und beauftragte IT-Dienstleister des Kunden, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(3) Der Kunde darf die Services nicht als eigenen Service an Dritte weitervermarkten (Reselling), es sei denn, focusnet hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

8.2 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der focusnet-Plattform, den Portalen (Web-Console, Cluster-Management, Backup-Portal), der Dokumentation und den Marken von focusnet verbleiben bei focusnet.

(2) Die Rechte an den vom Kunden auf der Plattform gespeicherten oder verarbeiteten Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden.

(3) Der Kunde räumt focusnet keine Rechte an seinen Inhalten ein, die über das für die Leistungserbringung technisch Erforderliche hinausgehen.

8.3 Schutzrechte Dritter

(1) focusnet gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung der Services durch den Kunden keine Schutzrechte Dritter (insbesondere Patent-, Urheber- oder Markenrechte) in der Bundesrepublik Deutschland verletzt.

(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Nutzung der Services geltend gemacht, wird focusnet den Kunden nach Wahl von focusnet:
- Ein Nutzungsrecht an den betroffenen Schutzrechten verschaffen, oder
- Die Services so abändern, dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzen, ohne die vertraglich geschuldete Funktionalität wesentlich einzuschränken, oder
- Den betroffenen Service durch einen gleichwertigen, nicht rechtsverletzenden Service ersetzen.

(3) Ist keine der vorgenannten Maßnahmen mit angemessenem Aufwand möglich, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Service zu.

(4) focusnet stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, sofern der Kunde focusnet die Anspruchserhebung unverzüglich mitteilt, focusnet die alleinige Kontrolle über die Rechtsverteidigung überlässt und bei der Abwehr angemessen unterstützt.

(5) Ansprüche des Kunden aus diesem Abschnitt bestehen nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Services vertragswidrig nutzt, verändert oder mit nicht von focusnet bereitgestellten Produkten kombiniert.


9. Pflichten des Kunden

9.1 Allgemeine Pflichten

Der Kunde verpflichtet sich:

(1) Die Services nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung und in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu verwenden.

(2) Keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zu verbreiten.

(3) Angemessene Sicherheitsmaßnahmen für seine Anwendungen, Daten und Zugangsdaten zu treffen, insbesondere:
- Regelmäßige Aktualisierung seiner Anwendungen und Abhängigkeiten
- Einsatz sicherer Passwörter und Multi-Faktor-Authentifizierung (wo verfügbar)
- Regelmäßige Überprüfung der eigenen Zugriffskonfigurationen

(4) Störungen, Sicherheitsvorfälle und Verdachtsfälle auf Kompromittierung unverzüglich an focusnet zu melden.

(5) Regelmäßige Backups seiner Anwendungsdaten durchzuführen, insbesondere soweit nicht über FCS BaaS abgedeckt.

(6) Die geltenden Gesetze, insbesondere Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG), Urheberrecht und Exportkontrollvorschriften einzuhalten.

(7) focusnet rechtzeitig über geplante außergewöhnliche Lastspitzen oder Kapazitätsänderungen zu informieren.

9.2 Verbotene Nutzung

Ausdrücklich verboten ist:
- Speicherung oder Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten (insbesondere kinderpornografisches Material, terroristische Propaganda, volksverhetzende Inhalte)
- Versand von Spam oder Malware
- Durchführung von Hacking-Aktivitäten, Port-Scans oder DDoS-Angriffen gegen Dritte
- Crypto-Mining ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch focusnet
- Betrieb von Services, die gegen geltendes Recht verstoßen
- Absichtliche Überlastung der Infrastruktur oder Ressourcenverschwendung
- Speicherung von gestohlenen oder illegal erlangten Daten
- Betrieb von Phishing-Seiten oder betrügerischen Diensten
- Missbrauch der API durch exzessive, nicht nutzungskonforme Requests

9.3 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde wirkt bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang mit, insbesondere:
- Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen
- Benennung kompetenter Ansprechpartner
- Rechtzeitige Erteilung von Freigaben (z.B. für Plattform-Version-Updates)
- Prüfung und Abnahme von Leistungen in angemessener Frist

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände infolge fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von focusnet. focusnet ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen (hilfsweise zu marktüblichen Sätzen) abzurechnen. Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

(3) Soweit Abnahmen/Bestätigungen des Kunden erforderlich sind, gelten Leistungen als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.

9.4 Sanktionen bei Verstößen

(1) Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist focusnet berechtigt:
- Den Kunden abzumahnen und Fristsetzung zur Abhilfe zu erteilen
- Einzelne Services, betroffene Buckets, VMs oder Namespaces temporär zu sperren
- Den Vertrag außerordentlich zu kündigen (bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen)
- Behörden zu informieren (bei strafrechtlich relevanten Inhalten)

(2) focusnet haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch berechtigte Sperrungen oder Einschränkungen entstehen.

(3) Der Kunde trägt alle Kosten und Schäden, die durch seine vertragswidrige Nutzung entstehen, einschließlich etwaiger Ansprüche Dritter.


10. Datenschutz

10.1 Auftragsverarbeitung

(1) Soweit focusnet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der AVV ist als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB.

(3) Der Kunde bleibt als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.

10.2 Datenstandort

(1) Alle Kundendaten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet und gespeichert.

(2) Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (außerhalb des EWR) findet nicht statt.

(3) Alle Rechenzentrumsstandorte der focusnet sind über mehrere Carrier redundant angebunden und befinden sich in ISO 27001 zertifizierten Einrichtungen.

10.3 Datensicherheit

focusnet setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO um. Die Details sind in Anlage 2 (TOM) beschrieben und umfassen insbesondere:
- Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung (TLS 1.3)
- Verschlüsselung der Daten at rest (AES-256)
- Zugangskontrollen und Berechtigungsmanagement (RBAC, MFA)
- Vollständige Mandantentrennung (Multi-Tenancy)
- Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests
- ISO 27001 zertifizierte Prozesse

10.4 Keine Einsichtnahme

(1) focusnet nimmt grundsätzlich keine Einsicht in die vom Kunden gespeicherten oder verarbeiteten Daten, außer:
- Auf ausdrückliche Weisung des Kunden
- Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Vertragsverletzungen
- Auf behördliche oder gerichtliche Anordnung
- Soweit technisch für die Erbringung der Services zwingend erforderlich (z.B. Fehleranalyse)

(2) Der Kunde wird über Einsichtnahmen informiert, soweit rechtlich zulässig und nicht durch behördliche Anordnung untersagt.

10.5 Unterauftragsverarbeiter

(1) focusnet setzt zur Erbringung der Services Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist in Anlage A des AVV (Anlage 1) aufgeführt.

(2) focusnet ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter ohne gesonderten Vertragsnachtrag zu ändern, hinzuzufügen oder zu ersetzen, sofern das in Anlage 1 (AVV) geregelte Informations- und Widerspruchsverfahren eingehalten wird.

(3) Der Kunde wird über Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail informiert. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der neue Unterauftragsverarbeiter keine gleichwertigen technischen und organisatorischen Maßnahmen gewährleistet oder seinen Sitz außerhalb des EWR hat.

(4) Im Fall eines berechtigten Widerspruchs wird focusnet sich bemühen, eine alternative Lösung anzubieten. Ist dies nicht möglich, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zu.

(5) Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird dem Kunden auf Anfrage bereitgestellt.

10.6 Datenlöschung

(1) Bei Löschung durch den Kunden werden die Daten unverzüglich aus dem aktiven Speicher entfernt.

(2) Vollständige Löschung aus Backup-Systemen erfolgt innerhalb von 30 Tagen.

(3) Nach Vertragsende werden alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Übergangsphase (Ziffer 7.4) gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Auf Wunsch des Kunden wird eine Löschbestätigung ausgestellt.

10.7 Kreditwürdigkeitsprüfung

(1) focusnet ist berechtigt, im Rahmen der Vertragsbegründung und während der Vertragslaufzeit bei Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel) Auskünfte zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und des Zahlungsausfallrisikos des Kunden einzuholen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Absicherung von Forderungen).

(2) Die Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung können dazu führen, dass focusnet die Leistungserbringung von der Vereinbarung einer Vorauszahlung, einer Sicherheitsleistung oder der Zahlung per Kreditkarte abhängig macht.

(3) Die Einholung von Auskünften wird dokumentiert. Der Kunde kann auf Anfrage Auskunft über die eingeholten Daten und deren Quelle verlangen.

10.8 Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

(1) focusnet ist berechtigt, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Kontaktdaten des Kunden (insbesondere Name, Firma, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG.

(2) Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann formlos per E-Mail an oder durch Abmeldung in den erhaltenen Mitteilungen (Opt-Out-Link) erfolgen.

(3) focusnet wird den Kunden bei jeder Werbemitteilung auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.

(4) focusnet ist ferner berechtigt, den Kunden mit dessen Firmennamen und Logo als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.


11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Gewährleistung

(1) focusnet erbringt die Services mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

(2) focusnet gewährleistet nicht, dass die Services ununterbrochen oder fehlerfrei funktionieren. Die Verfügbarkeitsgarantie ist in Ziffer 4 abschließend geregelt.

(3) focusnet haftet nicht für Mängel, die durch den Kunden, dessen Endnutzer oder Dritte verursacht wurden.

(4) focusnet gewährleistet nicht die Eignung der Services für einen bestimmten Zweck des Kunden, soweit dieser Zweck nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11.2 Haftungsbeschränkung

(1) focusnet haftet unbeschränkt:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Nach dem Produkthaftungsgesetz
- Im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet focusnet nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) In Fällen leichter Fahrlässigkeit (Ziffer 11.2 Abs. (2)) ist die Haftung von focusnet der Höhe nach begrenzt auf:

a) je Schadensfall: die Nettovergütung, die der Kunde für den betroffenen Service in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses gezahlt hat;

b) insgesamt pro Vertragsjahr: die Nettovergütung, die der Kunde für den betroffenen Service in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des ersten schadensbegründenden Ereignisses gezahlt hat. Besteht das Vertragsverhältnis kürzer als 12 Monate, ist die bis dahin gezahlte Nettovergütung maßgeblich.

(4) focusnet haftet – außer in den Fällen nach Ziffer 11.2 Abs. (1) – nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden sowie reine Vermögensschäden, soweit diese nicht unmittelbar und typischerweise aus der Verletzung einer Kardinalpflicht resultieren und von Ziffer 11.2 Abs. (2) erfasst sind.

(5) Für Datenverlust haftet focusnet – außer in den Fällen nach Ziffer 11.2 Abs. (1) – nur, soweit der Kunde nachweist, dass er dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen durchgeführt hat. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der zuletzt ordnungsgemäß erstellten Sicherung des Kunden bzw. (sofern vereinbart) aus der von focusnet bereitgestellten Sicherung; weitergehende Schäden (z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.

(6) focusnet haftet ferner nicht für:
- Schäden durch kompromittierte Zugangsdaten des Kunden
- Schäden durch kundenverursachte Löschung von Daten

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von focusnet.

(8) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – außer in den Fällen nach Ziffer 11.2 Abs. (1) – innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11.3 Haftung für Drittleistungen

Soweit Leistungen Dritter nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs sind, sondern lediglich vermittelt oder technisch eingebunden werden, haftet focusnet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl und – soweit vereinbart – die ordnungsgemäße Koordination der Einbindung. Für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Rechtmäßigkeit der Drittleistung haftet focusnet nicht; Ansprüche sind gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen.

11.4 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch seine vertragswidrige Nutzung der Services entstehen.

(2) Der Kunde stellt focusnet von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden gespeicherten, verarbeiteten oder verbreiteten Inhalte oder aufgrund der Nutzung der Services durch den Kunden entstehen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Kunde informiert focusnet unverzüglich über gegen ihn geltend gemachte Ansprüche, soweit diese im Zusammenhang mit den focusnet Services stehen.

11.5 Leistungsmängelverfahren

(1) Der Kunde hat Störungen und Mängel der Services unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Feststellung, über das Ticket-System oder per E-Mail an zu melden. Die Meldung soll eine möglichst genaue Beschreibung der Störung, den Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens und die Auswirkungen auf den Betrieb enthalten.

(2) focusnet wird gemeldete Störungen nach den in Ziffer 5 definierten Reaktionszeiten bearbeiten. focusnet ist berechtigt, zunächst einen Workaround bereitzustellen, sofern eine endgültige Behebung nicht sofort möglich ist. Ein Workaround, der die wesentliche Funktionalität des Services wiederherstellt, gilt als ordnungsgemäße Nacherfüllung.

(3) Stellt sich heraus, dass eine vom Kunden gemeldete Störung nicht auf einem Mangel der von focusnet geschuldeten Leistung beruht (Fehlmeldung), ist focusnet berechtigt, den für die Prüfung und Bearbeitung angefallenen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. focusnet wird den Kunden vorab informieren, sobald sich abzeichnet, dass es sich um eine Fehlmeldung handelt.

(4) Eine Minderung der Vergütung wegen Mängeln kommt nur in Betracht, soweit der Kunde den Mangel ordnungsgemäß und rechtzeitig gemäß Absatz (1) gemeldet hat und focusnet eine angemessene Nachbesserungsfrist gewährt wurde.

11.6 Haftungsausschluss für anfängliche Mängel

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels, der bereits bei Vertragsschluss vorhanden war (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB – verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel), sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung von focusnet für anfängliche Mängel richtet sich ausschließlich nach Ziffer 11.2.

11.7 Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes

Soweit focusnet Telekommunikationsdienste im Sinne des TKG erbringt, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des TKG, insbesondere § 70 TKG (Haftung). Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrages und zwingenden Vorschriften des TKG gehen die Bestimmungen des TKG vor.


12. Höhere Gewalt

12.1 Definition

Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, insbesondere:
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
- Krieg, Terrorakte, Sabotage
- Pandemien und Epidemien
- Stromausfälle, die nicht von focusnet zu vertreten sind
- Behördliche Anordnungen und Embargos
- Störungen im Internet-Backbone oder bei Upstream-Providern
- Cyberangriffe gegen kritische Infrastruktur (sofern trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar)

12.2 Rechtsfolgen

(1) Im Fall höherer Gewalt sind die betroffenen Verpflichtungen für die Dauer der Störung ausgesetzt, ohne dass eine Partei hierfür einzustehen hat.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.

(3) Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen höherer Gewalt zu minimieren.

(4) Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Tage, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen außerordentlich kündigen.


13. Vertraulichkeit

13.1 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preise, Kundendaten und Vertragsinhalte) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die diese für die Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsbeendigung hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

13.2 Ausnahmen

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- Zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden
- Der empfangenden Partei vor der Mitteilung nachweislich bereits bekannt waren
- Von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht rechtmäßig erlangt wurden
- Von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden
- Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (wobei die offenlegende Partei die andere Partei hierüber vorab informiert, soweit rechtlich zulässig)


14. Compliance und Exportkontrolle

14.1 Gesetzliche Compliance

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG)
- Handels- und Steuerrecht
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Sanktions- und Embargovorschriften der EU und der Bundesrepublik Deutschland

(2) Der Kunde versichert, dass er:
- Nicht auf einer Sanktionsliste der EU, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland steht
- Die Services nicht direkt oder indirekt zugunsten von sanktionierten Personen oder Organisationen nutzen wird
- Die Services nicht für Zwecke nutzen wird, die gegen Exportkontrollvorschriften verstoßen

14.2 NIS2-Konformität

(1) focusnet setzt Maßnahmen um, die den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) und deren nationaler Umsetzung entsprechen, soweit sie auf focusnet als Anbieter digitaler Infrastruktur anwendbar sind.

(2) Kunden, die selbst unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen, werden von focusnet bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen unterstützt.

14.3 Anti-Korruption

Beide Parteien verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die gegen anwendbare Anti-Korruptionsgesetze verstoßen.


15. Änderungen der AGB

(1) focusnet ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse mitgeteilt.

(2) focusnet wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines nicht erfolgten Widerspruchs hinweisen. Die Mitteilung muss die Änderungen im Wortlaut enthalten sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Fassung.

(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Wesentliche Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht erheblich zu Lasten des Kunden verschieben, bedürfen der Zustimmung des Kunden. Dies gilt nicht für Änderungen, die (i) aufgrund zwingender gesetzlicher/regulatorischer Anforderungen, (ii) aus Sicherheitsgründen (z.B. Abwehr von Schwachstellen), oder (iii) zur Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen erforderlich sind, sofern die Kernleistung nicht aufgehoben wird. In diesen Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu.

(4) Bei Widerspruch des Kunden steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu. Bis zur Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

16.2 Gerichtsstand

(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) focusnet ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.3 Textform und Kommunikation

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.

(2) Soweit in diesen AGB "schriftlich" oder "Schriftform" verlangt wird, genügt die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail, sofern nicht ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB) vorgesehen ist.

(3) Mitteilungen gelten als zugegangen:
- Bei E-Mail: Am folgenden Werktag nach Absendung, sofern keine Fehlermeldung zurückkommt
- Bei eingeschriebenem Brief: 3 Werktage nach Aufgabe zur Post

16.4 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

16.5 Übertragung

(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von focusnet auf Dritte übertragen.

(2) focusnet ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu übertragen, sofern das übernehmende Unternehmen mindestens gleichwertige technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich. Der Kunde wird mindestens 30 Tage im Voraus informiert.

16.6 Verzicht

Der Verzicht einer Partei auf die Ausübung eines ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechts stellt keinen Verzicht auf die künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts dar, es sei denn, der Verzicht wurde ausdrücklich schriftlich erklärt.

16.7 Streitbeilegung

(1) Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.

(2) Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sollen die Parteien ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) durchführen, sofern nicht eine Partei ein Eilverfahren einleiten muss.

16.8 Vollständigkeitsklausel

Dieser Vertrag (einschließlich seiner Anlagen, Leistungsscheine und etwaiger individueller Vereinbarungen) enthält alle Vereinbarungen der Parteien und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.


17. Anbieterinformationen

focusnet GmbH
Bismarckstr. 82
10627 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 / 555 72 600
Fax: +49 (0) 30 / 555 72 6099
E-Mail:
Website: https://www.focusnet.de

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 158032 B
Geschäftsführer: Lukasz Madeksza, Ryszard Szklany
USt-IdNr.: DE294826275

Datenschutzbeauftragter:
IT-Sicherheitsbeauftragter:
Support / Kündigungen / Allgemeine Anfragen:


Anlagen

Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieser AGB und werden dem Kunden auf Anfrage oder bei Vertragsschluss bereitgestellt:

  • Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
  • Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO
  • Anlage 3: Zusatzvereinbarung Software-Lizenzierung – Microsoft SPLA / CSP

Anfragen zu den Anlagen richten Sie bitte an .


Stand: März 2026 | Version 3.1